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Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters

Datum: 20.01.2014

Kurzbeschreibung: Am 17.3.2014 übernimmt das Amtsgericht - Registergericht - Freiburg das bis dato vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen geführte Vereinsregister. Bereits ab dem 10.3.2014 können vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen keine Eintragungen und Änderungen im Vereinsregister vorgenommen werden. Bis am hiesigen Amtsgericht eine Einsichtstelle eingerichtet wird, können Auskünfte nur durch das Amtsgericht - Registergericht - Freiburg erteilt werden.

Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Im Zuge der Neuordnung des Vereinsregisters werden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte konzentriert. Das Amtsgericht Freiburg, neben den Amtsgerichten Mannheim, Stuttgart und Ulm, eines der vier zentralen Registergerichte, wird für den Landgerichtsbezirk Konstanz und somit auch für den Amtsgerichtsbezirk Villingen-Schwenningen zuständig sein.

Bereits am 10.3.2014 werden sämtliche im hiesigen Amtsgericht geführten und aufbewahrten Akten nach Freiburg transportiert. Zum 17.03.2014 wird das Vereinsregister des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen offiziell geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Freiburg für die Führung des Vereinsregisters zuständig. D.h. insbesondere, dass ab diesem Zeitpunkt Anträge beim Amtsgericht - Registergericht - Freiburg einzureichen sind.

Mit der Konzentration wird gleichzeitig die elektronische Registerführung eingeführt. Nach dem derzeitigen Planungsstand beginnt die Umschreibung des Vereinsregisters Villingen-Schwenningen am 24.03.2014.
In dieser Umstellungsphase kann für die Dauer von etwa  3 -  4 Wochen keine Einsicht in das Vereinsregister genommen und keine Registerabschrift erteilt werden.
Nach der aufwändigen Umschreibung wird der Auskunftsbetrieb vom Amtsgericht - Registergericht - Freiburg aufgenommen. 

Folgendes sollten Vereine in Zukunft dringend beachten:
Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Freiburg muss die bisherige Registernummer ergänzt werden, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen. Das künftige Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt. Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen erhält die Kennziffer  60.

Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssen entsprechend angepasst werden.

Beispiel: Lautet die Vereinsregisternummer bisher VR 1, so lautet sie in Zukunft 600001. Die Vereinsregisternummer VR 123 wird zur VR 600123 und die VR 1234 wird zur VR 601234.

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