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RENA GmbH - Beschluss über die Bestellung eines vorläufigen Sachwalters

Datum: 26.03.2014

Kurzbeschreibung: Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - hat mit Beschluss vom 26.3.2014 Herrn Dr. J. M. Plathner zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - ordnete mit Beschluss vom 26.3.2014 u.a. an, dass Herr Dr. Plathner zum vorläufigen Sachwalter bestellt und die Geschäftsführung der RENA GmbH berechtigt ist, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie im Rahmen der gesetzlichen Grenzen zu verfügen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden untersagt.

Den vollständigen Beschluss können Sie hier abrufen:

 
Dem Beschluss ging ein mit dem Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung verbundener Insolvenzantrag des Geschäftsführers der RENA GmbH vom 26.3.2014 voraus.
 

RENA GmbH - Antrag auf Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses​

Datum: 26.03.2014

Kurzbeschreibung: Die Geschäftsführung der RENA GmbH stellt Antrag auf Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses.

Der Geschäftsführer der RENA GmbH, Dipl. Ing. (FH) Jürgen Gutekunst hat heute Morgen beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen
- Insolvenzgericht - die Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses mit dem Ziel einer Eigenverwaltung beantragt.

Die Voraussetzungen einer Eigenverwaltung sind in § 270 ff InsO geregelt. Danach ist der Schuldner berechtigt, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, wenn das Insolvenzgericht in dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung anordnet. Die Anordnung der Eigenverwaltung setzt gem. § 270 Abs. 2 InsO voraus, dass sie vom Schuldner beantragt worden ist und dass keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Vor der Entscheidung über den Antrag ist dem vorläufigen Gläubigerausschuss Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Das Insolvenzgericht ist mit der Prüfung des Antrages befasst. Eine Entscheidung über die Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses, dessen Mitglieder sich aus den verschiedenen Gläubigergruppen zusammensetzt, wird voraussichtlich im Laufe des Tages ergehen.

Das Gericht wird über das Ergebnis der Prüfung berichten.

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