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Zwangsversteigerungen von Immobilien 

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen ist für Versteigerungen von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung und zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft ("Teilungsversteigerung") für die Amtsgerichtsbezirke Villingen-Schwenningen und Donaueschingen zuständig.

Die Serviceeinheit ist die "Schaltstelle" der Abteilung. Sie kümmert sich um das Publikum und hilft bei telefonischen Anfragen weiter. Bei rechtlichen Fragen wird zum zuständigen Rechtspfleger verbunden. Aus organisatorischen Gründen kann Akteneinsicht nur nach vorheriger telefonischer Terminsvereinbarung erfolgen!

Bei telefonischen Anfragen (vormittags unter 07721 / 203-130) halten Sie bitte immer das Aktenzeichen des Gerichts bereit.


Das Aktenzeichen ist wie folgt aufgebaut:
Abteilungsnummer + K + Abteilung-lfd.Nr. / Jahr (zweistellig), z.B: 1 K 156/17
 
Im Folgenden finden Sie:

  • ein Informationsblatt zum Ablauf eines Versteigerungstermins:
     
    Informationsblatt
      
  • eine monatliche Zusammenfassung von Versteigerungsterminen, Angaben ohne Gewähr, Änderungen können sich täglich ergeben, während die Listen jedoch nicht täglich aktualisiert werden können. Die exakte Aktualität der Angaben ergibt sich aus der Fußzeile der jeweiligen Liste, in der das entsprechende Datum aufgeführt ist (z.B. "Stand 14.03.2024"):

    Aus gegebenem Anlass wird darüber hinaus mitgeteilt, dass es jederzeit - auch kurzfristig - zur Aufhebung von Terminen kommen kann. Im Bedarfsfall rufen Sie vor dem Termin in der Wachtmeisterei (07721/203-0) an, um entsprechende Auskünfte hierzu zu erhalten.


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Bitte beachten Sie:

Die hier veröffentlichten Texte sind ein zusätzlicher und unverbindlicher Service und dienen einer einfachen Information. Rechtlich maßgeblich ist weiterhin allein der Veröffentlichungstext in den Publikationen, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben sind.  

Für die Überweisung von Sicherheitsleistungen zu den einzelnen Versteigerungsverfahren, bitten wir um Beachtung der Hinweise in den jeweiligen Terminsbestimmungen (Bankverbindung, Kassenzeichen und Verwendungszweck).
  

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